VII. Mögliche Inhalte letztwilliger Anordnungen

Die nachstehenden Muster verstehen sich als Textbausteine, die sowohl für Einzeltestamente als auch für gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge verwendet werden können. Wie alle Textbausteine dürfen und können sie nicht schematisch verwendet, vielmehr muss ihr Inhalt stets für den Einzelfall geprüft und notfalls angepasst werden.

1. Einsetzung eines Alleinerben

Muster: Einsetzung eines Alleinerben

2. Einsetzung mehrerer Erben

Muster: Einsetzung mehrerer Erben

Anmerkungen

Die Einsetzung mehrerer Erben erfolgt, wie bereits erwähnt (oben Abschnitt II. Ziffer 6.), nicht dadurch, dass jedem Miterben einzelne Gegenstände zugewendet werden, sondern dadurch, dass jeder Miterbe auf eine Quote am Nachlass eingesetzt wird.

Soll ein Miterbe einen bestimmten Gegenstand erhalten, kann dies über eine Teilungsanordnung2048 BGB) oder ein Vorausvermächtnis2150 BGB) verwirklicht werden. Die Teilungsanordnung ändert den Wert des Erbteils nicht, wie er sich aus der vom Erblasser für den Miterben vorgesehenen Erbquote ergibt. Soll dem Miterben ein über den Wert seiner Erbquote hinausgehender Mehrwert zugewandt werden, muss das mit einem Vorausvermächtnis des Erblassers an diesen Miterben geschehen.

3. Ersatzerbenanordnung

Muster: Ersatzerbenanordnung

Anmerkungen