In einer ergebnisoffenen Nachlassplanung kann je nach Einzelfall zumindest auch einmal darüber nachgedacht werden, ob das eigentliche Ziel der Beteiligten, Vermögen rechtssicher und möglichst steuerneutral in die nachfolgende Generation zu leiten, nicht auch - oder womöglich besser - durch eine lebzeitige Gestaltung erreicht werden kann in Form der Übertragung in vorweggenommener Erbfolge.
Beispiel 1
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Beispiel 2 |
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