Rechtslage bis 31.12.2011
Bis zum 31.12.2011 wurde die Errichtung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden händisch oder per Schreibmaschine auf Karteikarten (wegen ihrer gelben Farbe auch Gelbe Karten genannt) vermerkt und bei dem Geburtsstandesamt eines jeden beteiligten Erblassers eingereicht. Dort wurde eine Gelbe Karte in die sogenannte Testamentskartei aufgenommen. Da das Geburtsstandesamt von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt (wegen §
Einrichtung des ZTR zum 01.01.2012
Seit dem 01.01.2012 erfolgt die Registrierung notarieller erbfolgerelevanter Urkunden ausschließlich elektronisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer in Berlin (ZTR).
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