Erbeinsetzung gemeinsamer Abkömmlinge, Nießbrauchsvermächtnis, Einsetzung eines Testamentsvollstreckers

Verhandelt

in ... am ...

Vor mir, dem unterzeichneten Notar ...

mit dem Amtssitz in ...

erschienen heute

Herr ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ..., ausgewiesen durch Personalausweis Nr. ..., gültig bis zum ... und

Frau ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ..., ausgewiesen durch Personalausweis Nr. ..., gültig bis zum ....

Beide besitzen die volle Testierfähigkeit, wie sich der Notar aufgrund einer längeren Erörterung der Sache überzeugte.

Die Erschienenen ersuchen um Beurkundung eines öffentlichen Testamentes ohne Zuziehung von Zeugen und erklären mündlich Folgendes als ihren letzten Willen:

Vorbemerkung

Wir sind zum ersten Mal verheiratet. Wir haben derzeit zwei Kinder:

... und

....

Wir haben bisher noch keine Verfügung von Todes wegen getroffen, insbesondere sind wir nicht durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament in der freien Verfügung über unser Vermögen beschränkt. Vorsorglich widerrufen wir hiermit alle etwa doch von uns früher getroffenen Verfügungen von Todes wegen.

I.    Erbeinsetzung

Der Erstversterbende sowie der Längstlebende von uns setzt unsere gemeinschaftlichen ehelichen Abkömmlinge unter sich nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge jeweils zum Zeitpunkt seines Todes zu seinen Erben ein.

Diese Erbeinsetzung gilt auch für den Fall des gleichzeitigen Versterbens von uns.

II.   Vermächtnisse