Vor- und Nacherbschaft, keine Erbengemeinschaft

Testament

Ich, ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ..., setze meine Ehefrau ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ..., als alleinige Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ist jedoch nur Vorerbin.

Zu Nacherben bestimme ich meine Kinder ..., geboren am ... in ..., wohnhaft ..., zu jeweils gleichen Teilen, ersatzweise deren Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod der Vorerbin ein. Der Vorerbschaft unterliegen auch diejenigen Gegenstände, die aus den Mitteln der Vorerbschaft erworben werden.

Schlägt einer der Nacherben seinen Erbteil aus, macht er seinen Pflichtteil geltend, und erhält er ihn auch, dann ist er mit seinem ganzen Stamm von der Erbfolge ausgeschlossen.

Gleiches gilt, wenn einer der Nacherben einen Zuwendungsverzicht abgegeben hat.

Ort, Datum

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Unterschrift