Gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten/Vermächtnis zugunsten der gemeinsamen Kinder in Höhe des Pflichtteils

Wir, die Eheleute

1. ..., wohnhaft ..., 2. ..., geborene ..., wohnhaft ...,

verheiratet seit dem Jahre ... und lebend im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bestimmen unseren letzten Willen hiermit wie folgt:

Erbeinsetzung

Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.  

Vermächtnis

Für den Fall, dass der Erstversterbende von uns pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge hinterlässt, hat der Überlebende ihnen Geldvermächtnisse  

in Höhe des Wertes des jeweiligen gesetzlichen Pflichtteils zu zahlen.

Darauf haben sich die Abkömmlinge alles anrechnen