Wir, die Eheleute
1. ..., wohnhaft ..., 2. ..., geborene ..., wohnhaft ...,
verheiratet seit dem Jahre ... und lebend im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bestimmen unseren letzten Willen hiermit wie folgt:
Erbeinsetzung
Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen Erben ein.
Vermächtnis
Für den Fall, dass der Erstversterbende von uns pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge hinterlässt, hat der Überlebende ihnen Geldvermächtnisse
in Höhe des Wertes des jeweiligen gesetzlichen Pflichtteils zu zahlen.Darauf haben sich die Abkömmlinge alles anrechnen
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