6/3.11.14 Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch bei infauster Prognose

Autor: Grziwotz

Der Inhalt einer Patientenverfügung kann nur dann verpflichtend sein, wenn von dem Adressanten rechtlich zulässiges Handeln verlangt wird. Aktive Sterbehilfe - also die Verkürzung des verlöschenden Lebens durch aktive Einflussnahme auf den Krankheits-/Sterbeverlauf -, d.h. nicht nur eine Beschränkung auf eine Suizidbegleitung, ist nicht zulässig (siehe Teil 6/3.11.10.2).

Zulässig ist:

die Hilfe beim Sterben durch Schmerzlinderung ohne unmittelbar beabsichtigte Lebensverkürzung;

das Sterbenlassen durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen (BGH, Urt. v. 13.09.1994 - 1 StR 357/94, NJW 1995, 204), und zwar auch ein begleiteter Suizid (vgl. BGH, Beschl. v. 28.06.2022 - 6 StR 68/21, NJW 2022, 3021);

das Sterbenlassen durch den Abbruch bereits eingeleiteter Maßnahmen (BGH, Beschl. v. 17.09.2014 - XII ZB 202/13, BGHZ 202, 226 = NJW 2014, 3572).

Muster: Patientenverfügung mit Wunsch nach Behandlungsabbruch bei infauster Prognose