OLG Düsseldorf - Beschluss vom 03.09.2007 (I-20 W 70/07)
Die zulässige sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Die Rechtspflegerin beim Landgericht hat zu Recht die Festsetzung einer 0,65 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV, §§ 13, 14 RVG in [...]