Autoren: Nau/Hennig |
Die Rechtsquelle der gesetzlichen Rentenversicherung (im Folgenden: GRV) ist das mit Wirkung zum 01.01.1992 in Kraft getretene SGB VI.1)
In das SGB VI wurden die vormaligen Einzelregelungen des 4. Buchs der Reichsversicherungsordnung (RVO), des Angestelltenversicherungsgesetzes (
In der Folgezeit ist es zu vielfältigen Änderungen und Ergänzungen des SGB VI gekommen, etwa durch das Rentenüberleitungsgesetz und das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, mit dem die sogenannte "Mütterrente" eingeführt worden ist.2)
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