Autoren: Nau/Hennig |
Insbesondere versicherungspflichtige Beschäftigte, die bei einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber beschäftigt waren, können nach Maßgabe der jeweiligen satzungsrechtlichen Regelungen (zusätzlich) eine Betriebsrente erhalten. Um Leistungen aus dem einschlägigen Betriebsrentensystem zu erhalten, muss ein gesonderter Leistungsantrag gestellt werden (vgl. dazu im Einzelnen Einführung 4.2 sowie die Mandatssituationen 4.5 bis 4.7).
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