Autoren: Nau/Hennig |
Insbesondere von Kriegswirren betroffene Versicherte (Vertriebene und Flüchtlinge) sollen im System der GRV grundsätzlich so gestellt werden, als hätten sie im Hoheitsbereich der Bundesrepublik Beiträge zur Rentenversicherung zurücklegen können. Um diese gesetzgeberische Intention zu erreichen, sieht das
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