1.5 Leistungen aus der GRV

Autoren: Nau/Hennig

Für Senioren sind die aus dem System der GRV zu erhaltenden Rentenleistungen von besonderer Relevanz. Daneben sieht die GRV Leistungen zur Teilhabe (berufliche und medizinische Rehabilitation) vor, die im Einzelnen in den §§  9 - 32 SGB VI geregelt sind. Ein Überblick über die Leistungen der GRV gibt §  23 SGB I.

Die Anspruchsvoraussetzungen für Renten sind in den §§  33 ff. SGB VI geregelt. Der Erhalt einer Rente setzt stets voraus:

Eintritt des Versicherungsfalls (vollständige oder teilweise Erwerbsminderung, Alter, Tod bei Witwer/n- oder Waisenrente),

Erfüllung der Wartezeit (Mindestversicherungszeit),

in Abhängigkeit von der begehrten Rentenart: Unterschiedliche, zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen wie z.B. besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen bei den Erwerbsminderungsrenten i.S.v. §  43 Abs.  1 Nr. 2 SGB VI oder Vorliegen einer Schwerbehinderung i.S.v. §  2 Abs.  1 SGB IX.