An das Amtsgericht...
... (Anschrift)
In der Strafsache
gegen...
wegen...
Az.: ...
wird namens und in Vollmacht des Angeklagten
1. beantragt, formell den Wiedereintritt in die Beweisaufnahme zu beschließen,
2. der Vorsitzende Richter ... wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Gründe:
Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
In der soeben begonnenen mündlichen Urteilsbegründung, die auf Antrag des Unterzeichners zum Zwecke der Beratung mit dem Angeklagten und der Abfassung dieses Ablehnungsgesuchs unterbrochen worden ist, äußerte der Vorsitzende Richter: "Jetzt gehen Sie endlich mal dahin, wo Sie schon seit langem hingehören, nämlich in den Bau. Jemand wie Sie gehört von der Straße genommen, jetzt erledige ich, wozu meine Kollegen die letzten Jahre augenscheinlich nicht imstande waren."
Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit besteht, wenn Umstände gegeben sind, die bei verständiger Würdigung aus Sicht des Antragstellers die Unvoreingenommenheit und Neutralität des Richters in Zweifel ziehen. Ob der Richter sich selbst für befangen oder parteiisch hält, ist unerheblich.
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