Autoschutzbrief

Autor: Stefan Lehnhardt

Die besonderen Bedingungen des Autoschutzbriefs finden sich unter A.3 AKB 2015. Im Regelfall wird seit dieser Zeit der Autoschutzbrief an die KH- und Kaskoversicherungsverträge angebunden. Allerdings kann der Autoschutzbrief (i.d.R. zu einem höheren Tarif) auch als Einzelpolice abgeschlossen werden. Zu beachten sind die allgemeinen Bestimmungen, die für alle Versicherungssparten der AKB 2015 Gültigkeit haben. Das sind u.a. die Buchstaben D, E und F AKB 2015.

Hinweis!

Der Autoschutzbrief und seine Leistungen sollten regelmäßig bei der Beratung von Mandanten mit einbezogen werden. Die Frage danach gehört zum Standard. Die hauseigenen Versicherungsbedingungen sind in den meisten Fällen im Internet einsehbar. Ansonsten müssen sie angefordert werden.

1. Was und wer ist versichert?