Berechnungsbeispiel: Schadensersatzbetrag wegen entgangener Haushaltsführung

Autor: Stephan Schröder

Nach den zuvor dargelegten Grundsätzen soll die Berechnung des Schadensersatzbetrags wegen entgangener Haushaltsführung am Beispiel der folgenden Familie dargestellt werden:

Beispiel

Die durch den Unfall getötete, allein als Hausfrau tätig gewesene Mutter hinterlässt einen Witwer, der als Verwaltungsangestellter ein jahresdurchschnittliches Nettoeinkommen von 1.400 Euro erzielt; ferner zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren. Der Witwer und die Kinder führen den Haushalt ohne Einstellung einer Ersatzkraft fort. Nähere Angaben über den Umfang der Arbeitsleistung, den die verstorbene Hausfrau vor dem Unfall erbracht hat, liegen nicht vor.

Im ersten Schritt ist der Arbeitszeitbedarf festzustellen. Da keine konkreten Angaben vorliegen, wird die Tabelle herangezogen, die auf den allgemeinen, durchschnittlichen Bedarf abstellt, siehe Teil 9.1.11.4. Aufgrund des Berufs und Einkommens des Witwers ist die Familie der mittleren sozialen Schicht zuzuordnen. Für eine Vierpersonenfamilie dieser Stufe findet sich dort ein Arbeitszeitbedarf von 56,4 Wochenstunden. Da dieser Wert um den ersparten Eigenanteil der Hausfrau an der Versorgung zu kürzen ist, ergibt sich aus der nächsten Zeile der für die Schadensberechnung maßgebende, sogenannte reduzierte Wert von 49 Stunden.