Autor: Stephan Schröder |
Seit einer Entscheidung des Großen Zivilsenats des BGH ist die Bewertung der entgangenen Dienste nach den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft vorzunehmen (vgl. auch Nickel/Schwab, Stundensätze beim Haushaltsführungsschaden 2016, SVR 2017, 132 ff.; Pardey, Grundsätze der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (Teil 1), SVR 2018, 81 ff.; Bock, Stundensätze beim Haushaltsführungsschaden, SVR 2020, 171 ff.). Diese ergaben sich bis zum 01.10.2005 aus dem Bundesangestelltentarif (
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|