Bewertung der Hausfrauenleistung

Autor: Stephan Schröder

Seit einer Entscheidung des Großen Zivilsenats des BGH ist die Bewertung der entgangenen Dienste nach den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft vorzunehmen (vgl. auch Nickel/Schwab, Stundensätze beim Haushaltsführungsschaden 2016, SVR 2017, 132 ff.; Pardey, Grundsätze der Ermittlung des Haushaltsführungsschadens (Teil 1), SVR 2018, 81 ff.; Bock, Stundensätze beim Haushaltsführungsschaden, SVR 2020, 171 ff.). Diese ergaben sich bis zum 01.10.2005 aus dem Bundesangestelltentarif (BAT), soweit er eine Bewertung hauswirtschaftlicher Berufe enthält, und zwar in den Vergütungsgruppen X-IV, wobei - entgegen dem ersten Anschein - die Vergütungsgruppe X die niedrigsten Beträge enthält. Jetzt gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der TVöD ist der Tarifvertrag für die Angestellten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen.