Autor: Stephan Schröder |
Ausgegangen werden soll wiederum von einer Familie, in der der Ehemann allein erwerbstätig ist und als Verwaltungsangestellter ein monatliches, durchschnittliches Nettoeinkommen von 1.400 Euro erzielt; die Ehefrau war vor dem Unfall voll im Haushalt tätig; es sind zwei Kinder im Alter von 14 und 16 Jahren vorhanden; die Ehefrau erlitt eine Armverletzung mit verbleibender Versteifung des Ellenbogens in Streckstellung; die vom Arzt festgestellte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt 50 %; es wird keine Ersatzkraft eingestellt.
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