Berechnungsgrundsätze Haushaltsführungsschaden

Autor: Stephan Schröder

Die Schwierigkeiten bei der Berechnung des Schadensersatzbetrags bestehen in der Ermittlung und Gewichtung der Berechnungsfaktoren; das System ist relativ einfach:

Der für die entgangene Haushaltsführung erforderliche Zeitaufwand wird im Tötungsfall berichtigt um den weggefallenen Anteil für die Versorgung des Getöteten; ferner um den Umfang einer etwaigen Mitarbeitspflicht der übrigen Familienangehörigen (bei Kindern ist eine Begrenzung der Mitarbeitspflicht gegenüber ihren Eltern begrenzt auf das 18. Lebensjahr, BGH, Urt. v. 09.01.2002 - XII ZR 34/00, NJW 2002, 2026). Er wird bewertet nach den Kosten einer vergleichbaren Ersatzkraft. Der hiernach festgestellte Betrag wird - wiederum im Tötungsfall - gekürzt um den auf den Getöteten entfallenden, ersparten Barunterhalt.