Autor: Stephan Schröder |
Die Schwierigkeiten bei der Berechnung des Schadensersatzbetrags bestehen in der Ermittlung und Gewichtung der Berechnungsfaktoren; das System ist relativ einfach:
Der für die entgangene Haushaltsführung erforderliche Zeitaufwand wird im Tötungsfall berichtigt um den weggefallenen Anteil für die Versorgung des Getöteten; ferner um den Umfang einer etwaigen Mitarbeitspflicht der übrigen Familienangehörigen (bei Kindern ist eine Begrenzung der Mitarbeitspflicht gegenüber ihren Eltern begrenzt auf das 18. Lebensjahr, BGH, Urt. v. 09.01.2002 -
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