Autor: Stephan Schröder |
Ist eine zusammenlebende Familie vom Unfall betroffen, werden nach der Regulierungspraxis wie auch nach übereinstimmender Schadensrechtsprechung vom unterhaltspflichtigen Einkommen vorweg die festen Kosten des Haushalts abgezogen.
Unter "fixen Kosten" sind jene Ausgaben zu verstehen, die weitgehend unabhängig vom Wegfall eines Familienmitglieds als feste Kosten des Haushalts weiterlaufen und deren Finanzierung der Getötete familienrechtlich geschuldet hätte (BGH, Urt. v. 05.06.2012 - VI ZR 122/11, zfs 2012,
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