Unterhaltsschaden - Allgemeine Voraussetzungen

Autor: Stephan Schröder

Der Unterhaltsschaden bestimmt sich letztlich nach der im Unfallzeitpunkt vorhandenen Familienkonstellation, also danach, welche und wie viele Personen der/die Getötete hinterlässt und wer den familiären Unterhalt verdient bzw. den Haushalt führt.

Innerhalb dieser Schemata sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die für alle Fallgestaltungen gleichermaßen gelten können, beispielsweise das unterhaltspflichtige Einkommen oder die fixen Kosten (siehe hierzu: BGH, Urt. v. 05.06.2012 - VI ZR 122/11, zfs 2012, 686). Zur Vermeidung von Wiederholungen werden diese generellen Voraussetzungen vorab in diesem Kapitel zusammengefasst. Das geschieht in der einer Prüfliste ähnlichen Reihenfolge der nachstehenden Teile. Die hierbei gefundenen Ergebnisse werden dann in den anschließenden Kapiteln verwertet, die der jeweiligen Familiensituation entsprechen. Ein zusammenfassendes Prüfungsschema enthält der Teil 9.1.9.15.