Autor: Stephan Schröder |
Der Unterhaltsschaden bestimmt sich letztlich nach der im Unfallzeitpunkt vorhandenen Familienkonstellation, also danach, welche und wie viele Personen der/die Getötete hinterlässt und wer den familiären Unterhalt verdient bzw. den Haushalt führt.
Innerhalb dieser Schemata sind auch Faktoren zu berücksichtigen, die für alle Fallgestaltungen gleichermaßen gelten können, beispielsweise das unterhaltspflichtige Einkommen oder die fixen Kosten (siehe hierzu: BGH, Urt. v. 05.06.2012 - VI ZR 122/11, zfs 2012,
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