BGH - Beschluss vom 13.01.2009 (VI ZR 134/08)
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten zu tragen. Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf 839,29 EUR festgesetzt. I. Die Klägerin erlitt [...]