OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.03.2018 (8 B 233/18)
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. Februar 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für [...]