BGH - Beschluß vom 16.09.1993 (1 StR 471/93)
Zur Sachrüge bemerkt der Senat: Zu Recht nimmt das Landgericht an, der Angeklagte habe den Sexualverkehr nicht nur mit Gewalt, sondern auch durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben i.S.v. § 177 Abs. [...]