LAG Köln - Beschluss vom 08.01.2003 (6 Ta 386/02)
I. Durch Versäumnisurteil vom 26.08.2002 hat das Arbeitsgericht u. a. für Recht erkannt: 'Die Beklagte wird verurteilt, das dem Kläger am 31.12.2001 erteilte Endzeugnis entsprechend dem der Klageschrift vom 12.06.2002 [...]