OLG Nürnberg - Beschluss vom 07.04.2003 (4 W 212/03)
Die sofortige Beschwerde, über die nach § 568 ZPO der Einzelrichter zu entscheiden hat, ist zulässig (§ 91 a Abs. 2 ZPO). Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet, denn das Landgericht hat die Kosten des ersten [...]