BGH - Beschluss vom 29.04.2013 (VII ZB 14/12)
Die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 21. Februar 2012 wird zurückgewiesen. Die Gläubigerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. I. Die [...]