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Spezialreport: Erweiterung des gesetzlichen Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt

Das Mutterschutzanpassungsgesetz dehnt die Regelungen zur Entbindung auf Fehlgeburten aus und schreibt gestaffelte Schutzfristen vor

Aktuell tritt in Deutschland in rund 10 % aller Schwangerschaften eine Fehlgeburt auf, und es soll nicht weniger als jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen sein.

Das Mutterschutzgesetz hinkte diesem Umsatnd hinterher. Längst fällig war daher nach Meinung vieler Experten, den Schutz von Frauen bei einer Fehlgeburt zu erweitern. Wie das Mutterschutzanpassungsgesetz dies zum 1. Juni 2025 umgesetzt hat, fasst unser Autor und Arbeitsrecht-Experte Prof. Dr. Joachim Weyand für Sie zusammen.

Laden Sie den Spezialreport: Erweiterung des gesetzlichen Mutterschutzes nach einer Fehlgeburt jetzt kostenlos herunter!

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