Corona grassiert auch im Familienrecht: Diese Fragestellungen kommen jetzt auf Sie zu

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Für Sie als Anwalt im Familienrecht ergeben sich in der Corona-Krise neue Fragestellungen bei Umgang, Unterhalt und Scheidung. Erfahren Sie in den folgenden Beiträgen, was Sie jetzt beachten müssen.

 

Der Corona-Familienbonus: Wem steht er zu? Was muss unterhaltsrechtlich beachtet werden?

Mit dem neuen Corona-Familienbonus läuft in der anwaltlichen Beratung natürlich sofort die Frage auf: „Wem steht dieser Kinderbonus zu?“ Gemeint sind die Fallgestaltungen der getrenntlebenden Eltern kindergeldberechtigter Kinder. Einer betreut, der andere zahlt – vom Bedarf wird das halbe Kindergeld abgezogen. Aber auch der halbe Familienbonus? Dieser Frage geht für Sie unsere Familienrechts-Expertin und Fachanwältin für Familienrecht Martina Mainz-Kwasniok nach. Profitieren auch Sie davon und erhalten Sie jetzt im Spezialreport „Der Corona-Familienbonus“ Lösungen für Ihre Beratungstätigkeit.

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Scheidung in Zeiten von Corona? Funktioniert das ohne persönliche Anhörung?

Auch bei der mittlerweile von einigen Kanzleien propagierten so genannten Online-Scheidung ist der Scheidungstermin selbst eigentlich nie online: Familienrichter, beide Eheleute und mindestens ein Anwalt (auf Antragstellerseite) kommen stets im Saal des Familiengerichtes zusammen. Kann man nun – in Zeiten von Corona – ohne dies geschieden werden – oder muss das alles warten bis alle Pandemie-Beschränkungen aufgehoben sind?

Klicken Sie hier und erfahren Sie im folgenden Beitrag, was Sie als Anwalt für Ihre Mandanten in Scheidungsfällen aktuell tun können.

 

Umgangsrecht und Umgangs-Verweigerung wegen Corona?

In Corona-Zeiten kommt es vermehrt zum Streit um den Umgang. Wann kann Umgang ausgesetzt werden? Und werden Zeiten nachgeholt? Im folgenden Beitrag lesen Sie eine Einschätzung der Rechtslage von RAin Martina Mainz-Kwasniok.

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Corona-Lohneinbuße und Unterhalt: Wie lässt sich der Unterhalt an aktuelle Entwicklungen anpassen?

Keine Aufträge, Kurzarbeit, fehlende Kinderbetreuung: Wenn wegen der Corona-Krise Unterhaltszahlungen plötzlich nicht mehr passen, besteht Handlungbedarf. Was Sie als Anwalt dann tun können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

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Auswirkungen einer Corona-Wirtschaftskrise auf den Elternunterhalt

Falls Sie Mandanten haben, die als Über-100.000-Euro-Großverdiener Elternunterhalt ans Sozialamt zahlen: Bei Liquiditätsengpässen „wegen Corona“ Zahlung einfach einstellen – meint Fachanwältin für Familienrecht Martina Mainz-Kwasniok aus Aachen.

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Corona-Krise: OLG entscheidet über Umgangsrecht mit Kindern

 Die Corona-Pandemie führt grundsätzlich nicht dazu, dass dem nicht betreuenden Elternteil der Umgang mit seinem Kind verweigert werden kann. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Kontakt aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, etwa wegen Quarantäne, Ausgangssperre oder der Covid 19-Infektion eines Elternteils. Das hat das OLG Braunschweig entschieden.

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