Dass man seinen Kindern einen Unterhalt und eine Ausbildung schuldet - dafür haben die meisten grundsätzlich Verständnis. Beim Elternunterhalt ist die Bereitschaft der Mandanten oft ungleich niedriger. Manche fühlen sich aufgrund einer komplizierten Elternbeziehung moralisch nicht in der Verantwortung, andere sehen keine Veranlassung, den Sozialhilfeträger (= Gemeinschaft der Steuerzahler) zu entlasten. Besonders großes Unverständnis herrscht bei den Schwiegerkindern darüber, dass ihre wirtschaftlichen Verhältnisse überhaupt eine Rolle spielen. Das Anliegen des Mandanten wird daher i.d.R. sein, nach Grund oder Höhe keinen Unterhalt zahlen zu müssen. Im Folgenden erhalten Sie als Anwalt alle relevanten Infos, um Ihren Mandanten beim Elternunterhalt optimal zu beraten.
Die Rente der Eltern reicht für häusliche Pflege oder gar Heimpflege selten aus, auch mit Hilfe der "Grundsicherung" nach §§ 41 ff. SGB XII und des Pflegegeldes der Pflegekasse bleibt häufig eine Unterdeckung. Wenn die Ersparnisse verbraucht und alle Geschenke der letzten zehn Jahre zurückgefordert sind, kommt es aus Sicht der nachfolgenden Generation zum sogenannten "Elternunterhalt". Ausgangspunkt hierfür sind die eigenen Ersparnisse und Einkünfte des Kindes - mittelbar auch die des Schwiegerkindes. Die potentiell Unterhaltspflichtigen werden "Sandwichgeneration" genannt. Lesen Sie in diesem Fachbeitrag alles über den Anspruch auf Elternunterhalt. Hinsichtlich des Anspruchsumfangs, der Anspruchsgegner und dem Verhältnis zu anderen Ansprüchen aus dem Seniorenrecht. Klicken Sie hier.
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Familienvater Albert Schäfer hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 4.800 €. Davon versorgt er seine Ehefrau Melanie Schäfer, die Hausfrau ist, und seine zwei studierenden (volljährigen) Kinder, Michael (20 Jahre alt) und Klaudia (24 Jahre alt) Schäfer. Der angenommene Gesamtbedarf der Kinder beträgt 1.470 €. Albert Schäfer hat kein Vermögen. Er befürchtet, dass er Elternunterhalt für seinen Vater Horst Schäfer zahlen muss, weil dieser in ein Pflegeheim aufgenommen wurde. Vermögen ist auch bei Horst Schäfer nicht vorhanden. Sein Einkommen reicht nicht aus, um das Pflegeheim zu finanzieren. Das Sozialamt hat Elternunterhalt geltend gemacht. Muss Albert Schäfer Unterhalt für seinen Vater leisten? Diese anschauliche Mandatssituation mit den dazugehörigen Mustervorlagen hilft Ihnen bei Ihrer Fallbearbeitung in der Praxis! Klicken Sie hier.
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