Der Entschädigungsanspruch im Baurecht – so setzen Sie diesen Anspruch durch und führen Ihre Mandanten sicher zum Erfolg!

Bei dem Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB handelt es sich auch im Baurecht um einen verschuldensunabhängigen Anspruch eigener Art, auf den die Vorschriften zur Berechnung des Schadensersatzes (§§ 249 f. BGB) bei Vorliegen eines Gläubigerverzugs nicht anwendbar sind. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB knüpft stattdessen an die Obliegenheit des Bestellers an, bei der Herstellung des Bauwerks mitzuwirken. Auf dieser Seite erfahren Sie das Wichtigste, das Sie als Anwalt über den Entschädigungsanspruch aus § 642 im Baurecht wissen müssen: Anspruchskonkurrenz zur VOB, die Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs, Rechtsprechung zum Entschädigungsanspruch und mehr!

 

Der Entschädigungsanspruch im Baurecht – das sind die Anspruchsvoraussetzungen und wichtigsten Grundlagen

Wie lauten die Anspruchsvoraussetzungen des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB und wann liegen diese vor? Was muss zur Anspruchsdarstellung und Begründung vorgetragen werden? Wie weit ist der Umfang des Entschädigungsanspruchs bemessen? Lesen Sie jetzt den folgenden Fachbeitrag für konkrete Antworten auf diese und weitere Fragen!

Mehr erfahren

Rechtsprechung: Entschädigung aus § 642 BGB nur für den Zeitraum des Annahmeverzugs – auch Wagnis, Gewinn und Allgemeine Geschäftskosten werden entschädigt (BGH-Urteil)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

für welchen Zeitraum der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB besteht und ob auch Wagnis, Gewinn und Allgemeine Geschäftskosten entschädigt werden.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Der Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB umfasst nicht die Mehrkosten wie gestiegene Lohn- und Materialkosten, die zwar aufgrund des Annahmeverzuges des Bestellers infolge Unterlassens einer ihm obliegenden Mitwirkungshandlung, aber erst nach dessen Beendigung anfallen, nämlich bei Ausführung der verschobenen Werkleistung.

[...]

Mehr erfahren

Anspruchskonkurrenz zu § 6 Abs. 6 VOB/B?

Bei § 6 Abs. 6 VOB/B handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch aus der VOB. Kann der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB in baurechtlichen Fällen auch neben § 6 Abs. 6 VOB/B in Betracht kommen? Lesen Sie jetzt weiter!

Mehr erfahren

Rechtsprechung: Entschädigung des Auftragnehmers gem. § 642 BGB für Baustillstand wegen verspäteter Betonlieferung des Auftraggebers (Urteil des OLG Düsseldorf)

I. Das Urteil nimmt Stellung zu der Frage,

ob § 642 BGB im BGB-Bauvertrag eine Behinderungsanzeige voraussetzt und der Auftragnehmer wegen einer verspäteten Betonlieferung des Auftraggebers für den hierdurch verursachten Baustillstand einen Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB geltend machen kann.

II. Das Urteil hat folgende Leitsätze:

1. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB setzt im BGB-Bauvertrag keine Behinderungsanzeige voraus.

 [...]

Mehr erfahren

Rechtsprechung: Umfang des Entschädigungsanspruchs des Unternehmers im Annahemverzug des Bestellers (KG-Urteil)

Leitsätze:

1. Kann ein Werkunternehmer während des Annahmeverzugs des Bestellers die Vergütung aus dem gestörten Werkvertrag nicht wie vorgesehen erwirtschaften, steht ihm für diesen Umsatznachteil kein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB zu.

2. Begehrt ein Werkunternehmer Entschädigung für den Vorhalt von Arbeitskräften während dieses Annahmeverzugs, so hat er darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er die Arbeitskräfte im fraglichen Zeitraum nicht anderweitig einsetzen konnte.

[...]

Mehr erfahren

Gratis-Report zu § 16a GWG n.F.

Die Neuregelung von § 16a GWG sorgt für riskante Stolperfallen, vor allem bei Vertragsänderungen. Was Immobilienkäufer, -verkäufer und Notare nun im Blick behalten sollten.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Gratis-Download: Report mit Synopse!

Schnell die relevanten Unterschiede zwischen der HOAI 2013 und der HOAI 2020 erkennen und vorbereitet sein!

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Spezialreport: Das aktuelle EuGH-Urteil zur HOAI

Sehen Sie hier auf einen Blick alle wichtigen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf Neu- und Alt-Verträge!

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!