So vermindert ein Nießbrauchsvorbehalt bei der Grundstücksschenkung die Steuerlast!

Wird ein Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt auf eine andere Person schenkweise übertragen, mindert der Wert des Nießbrauchs den Wert des Grundstücks, so dass der Schenkungsteuer lediglich der Wert des Grundstücks abzgl. des Werts des Nießbrauchs unterworfen wird. Die früher geltende Einschränkung (vgl. § 25 ErbStG a.F.) wurde mit Wirkung zum 01.01.2009 aufgehoben. Damit bietet die Möglichkeit des Nießbrauchsvorbehaltes insbesondere Eltern, die ein Grundstück an ein Kind verschenken, nun auch den Vorteil der Steuerersparnis!

Unsere Arbeitshilfen zeigen Ihnen, welche Ratschläge Sie Ihren Mandanten erteilen sollten.

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So gestalten Sie die Schenkung eines Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt im Sinne des Schenkers aus! (Fall mit Lösung)

Der 55-jährige E ist sehr vermögend. Neben erheblichem Barvermögen ist E Eigentümer eines Mietwohngrundstücks, das er vor 25 Jahren angeschafft hat. Das Grundstück ist 700 qm groß und hat laut BORIS (www.boris.nrw.de) einen Bodenrichtwert von 300 Euro/qm. Die Nettomiete beträgt jährlich 70.000 Euro; die tatsächlichen Aufwendungen - ohne AfA - betragen jährlich 16.000 Euro. Er beabsichtigt, dieses Mietwohngrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seine Tochter T zu übertragen, will sich aber den Nießbrauch an dem Mietwohngrundstück vorbehalten. Welche Gestaltung empfehlen Sie Ihrem Mandanten?

Hier finden Sie die Lösung mit Berechnung des Werts des Nießbrauchs.

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Zum Vergleich: So hoch sind die Steuern bei Übertragung von Grundvermögen ohne Nießbrauchsvorbehalt! (Fall mit Lösung)

E überträgt das Grundstück auf seine Tochter T. Einen Nießbrauch behält er sich nicht vor. Nutzen und Lasten gehen zum 01.01.2013 auf T über. Welches sind die Vor- bzw. Nachteile dieser Gestaltung?

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Fachbeitrag: Nießbrauchsvorbehalt

Dieser Fachbeitrag erläutert unter 1.7.2.3 die Vorteile eines Nießbrauchrechts im Vergleich zu einem Wohnungsrecht. Behandelt werden dabei auch der mögliche Umfang und die Reichweite eines Nießbrauchrechts im Einzelfall. Zudem werden die in der Nachfolgeplanung am häufigsten vorkommenden Nießbrauchsarten dargestellt und was bei einem Nießbrauch an einem Erbteil zu beachten ist.
Ein Muss um ihr Fachwissen für eine gelungene Bearbeitung Ihrer Mandate aufzufrischen!

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Mandatssituation: Ich möchte mein Mietshaus zu Lebzeiten an meine Tocher möglichst steuerfrei übergeben

Kathrin und Peter Wörner sind im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Unter anderem steht ein Mietshaus, das sechs Wohnparteien umfasst, in ihrem je hälftigen Miteigentum. Die beiden bewohnen das ebenfalls ihnen gehörende Einfamilienhaus. Auf die Miteinnahmen sind sie nicht angewiesen. Sie möchten ihr gesamtes Vermögen auf ihre einzige Tochter Sabine Singer möglichst steuerfrei übertragen. Das Verhältnis der Eheleute zu ihrem Schwiegersohn Norbert Singer ist nicht das Beste und sie möchten keinesfalls, dass Sabine das erhaltene Mietshaus auf Norbert übertragen oder vererben kann.
Klicken Sie hier für die Lösung zum Sachverhalt und Praxistipps, sowie Mustervorlagen für Ihre Fallbearbeitung!

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BGH - Urteil (2019): Zur Pflicht der Schenkungsrevokation im Elternunterhalt

In dieser Entscheidung beschäftigte sich der BGH mit der Frage, ob sich die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines zum Elternunterhalt Verpflichteten gem. § 528 I BGB erhöhen kann, wenn er eine selbst genutzte, unterhaltsrechtlich als Vermögen nicht einsetzbare Eigentumswohnung verschenkt und sich daran einen lebenslangen Nießbrauch einräumen lässt.
Ein äußerst lesenswertes Urteil! Klicken Sie hier, um zum Volltext zu gelangen.

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Urteil - BFH (2019): Steuerbefreiung des Erwerbs des Familienheims durch den überlebenden Ehegatten bei Übertragung des Eigentums innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs

Die Steuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Der BFH beschäftigte sich in diesem wegweisenden Urteil mit der Frage, ob dies auch dann gilt, wenn er die Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs fortsetzt.
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