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Kindesunterhalt - Grundlagen und Fälle mit Lösungen

Ihre Mandantin beauftragt Sie, Kindesunterhalt geltend zu machen? Alle notwendigen Informationen erhalten Sie hier - sowohl zum Minderjährigen- als auch zum Volljährigenunterhalt.

Kindesunterhalt berechnen: Das muss der Anwalt wissen! (Fall mit Lösung)

Zu Beginn eines Unterhaltsmandats gilt es eine ganze Reihe von wichtigen Informationen zu erheben. Oft führt das Fehlen einer einzigen kleinen Information zu einem falschen Ergebnis oder zu einem fehlerhaften anwaltlichen Vorgehen. Je systematischer die Erhebung der Informationen geschieht, desto erfolgreicher werden Sie sein.Eine typische Mandatssituation zum Kindesunterhalt verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Unterhalt des volljährigens Kindes (Fall mit Lösung)

Ihr Mandant hatte vor vielen Jahren eine kurze Affäre. Aus dieser Affäre ging ein Sohn hervor. Dieser wird jetzt 18 Jahre alt; er besucht das Gymnasium und wohnt noch bei seiner Mutter. Ihr Mandant möchte wissen, ob und wie sich seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Sohn ab dessen Volljährigkeit ändert.

Eine typische Mandatssituation zum Volljährigenunterhalt verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Kindesunterhalt: Wie man einen Auskunftsanspruch durchsetzt (Fall mit Lösung)

Wenn keine ausreichenden Informationen über die wirtschaftliche Situation vorhanden sind, ist eine Bezifferung des Unterhalts nicht möglich. In diesen Fällen ist der unterhaltsrechtliche Auskunftsanspruch heranzuziehen. Der Auskunftsanspruch dient dazu, es dem Unterhaltsberechtigten zu ermöglichen, sich die nötigen Kenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen zu verschaffen, damit er seinen Unterhaltsanspruch berechnen und beziffern kann.

Eine typische Mandatssituation liefert dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Kindesunterhalt per einstweiliger Anordnung beantragen: So geht's! (Fall mit Lösung)

Wie präzise sind die Kenntnisse der Mandantin über das Einkommen des Ehemanns? Kann zumindest abgeschätzt werden, ob möglicherweise ein Mangelfall vorliegt? Die vorliegende Mandatssituation ist auf den Fall zugeschnitten, dass die Mandantin wenig Informationen liefern kann. Eine typische Mandatssituation verschafft dem beratenden Anwalt die notwendigen Informationen: Sachverhalt, Checkliste, Lösung, Verfahrenstipps und die passenden Antragsmuster.

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Kindesunterhalt: Formelle Grundlagen

Nach § 112 Nr. 1 FamFG handelt es sich bei den Unterhaltssachen nach § 231 Abs. 1 FamFG um Familienstreitverfahren. Das Verfahren in Familienstreitverfahren richtet sich im Wesentlichen nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO und den Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten (vgl. § 113 Abs. 1 FamFG). Besonderheiten für die Unterhaltsverfahren ergeben sich aus den Vorschriften für die Familienstreitverfahren (§§ 112-120 FamFG) und den Vorschriften für Unterhaltsverfahren (§§ 231-260 FamFG).

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Kindesunterhalt: Materiell-rechtliche Grundlagen

Der Kindesunterhalt knüpft an die geradlinige Verwandtschaft an (§ 1601 BGB), also daran, dass das Kind von dem in Anspruch genommenen Elternteil abstammt (§ 1589 Satz 1 BGB). Die Unterhaltspflicht tritt daher erst ein, wenn der abstammungsrechtliche Status des Kindes zu dem in Anspruch genommenen Elternteil geklärt ist. Dies ist in Bezug auf die Mutter eines Kindes unproblematisch, da hier das Gesetz in § 1591 BGB definiert, dass Mutter des Kindes die Frau ist, die das Kind geboren hat. Als Vater des Kindes kann nur in Anspruch genommen werden, wer auch im Rechtssinne als Vater des Unterhalt begehrenden Kindes gilt (§ 1592 BGB).

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20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

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