+++Aktueller Hinweis 2024+++ Reform im Unterhaltsrecht 2024 bringt endlich Neuerungen rund um den Kindesunterhalt. Hier klicken und Themenseite zur Unterhaltsrechtsreform 2024 öffnen.

Nutzen Sie unsere Muster für den Auskunftsantrag gemäß § 1605 BGB!

Auf dieser Seite finden Sie alles, was Sie als Anwalt über die Auskunft vor der Geltendmachung von Kindesunterhalt wissen müssen. Neben einem praktischen Muster, das Ihnen bei der Geltendmachung des Anspruchs die Arbeit erleichtert, finden Sie hier eine hilfreiche Checkliste für Kindesunterhaltverfahren sowie eine typische Mandatssituation.

So beantragen Sie erfolgreich Auskunft gemäß § 1605 BGB (Fall mit Lösung)

Peter Prinz und Daisy König sind verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Kevin (3) und Mandy (1). Peter arbeitet bei einer Zeitarbeitsfirma, Daisy ist Hausfrau. Daisy möchte sich trennen und wissen, wieviel Kindes- und Trennungsunterhalt ihr zusteht. Sie hat aber keine Ahnung, wie viel Peter verdient.

Die Lösung zu dieser typischen Mandatssituation enthält neben zahlreichen Praxistipps auch ein hilfreiches Muster für einen Auskunftsantrag nach § 235 II FamFG sowie ein Muster für den Auskunftsantrag wegen Kindesunterhalts gemäß § 1605 BGB.

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Fehlende Auskunft über die Vermögensverhältnisse? Nutzen Sie unser Muster für den Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG!

Sie haben ein Elternteil zur Klärung der Unterhaltsansprüche nach § 1601ff. BGB aufgefordert, innerhalb angemessener Frist Auskunft über seine Einkünfte zu erteilen, aber es ist nichts passiert. Stellen Sie nun einfach den Antrag nach § 235 Abs. 2 FamFG - mit unserem praktischen Muster!

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So formulieren Sie den Auskunftsantrag im Unterhaltsverfahren wegen Kindesunterhalt! (Muster)

In allen Fällen, in denen Sie für Ihre Mandanten Kindesunterhalt beantragen, müssen Sie zuvor einen Auskunftsanspruch geltend machen. Mit diesem Muster beantragen Sie umfassende Auskunft!

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Zeitraubendes Auskunftsverlangen? Wie Sie für die Zwischenzeit den Mindestunterhalt sichern (Fall mit Lösung)

Sabine Bach und Ludger Brucker haben sich getrennt. Die gemeinsamen Kinder Louis und Lotte leben bei Sabine. Ludger zahlt keinen Kindesunterhalt. Auf Nachfrage kann Sabine nur sehr unpräzise Angaben zu Ludgers Einkommen machen ("Hmm, oje, ich weiß nicht … vielleicht so 2.000 Euro … oder vielleicht 2.500 Euro ... Weihnachtsgeld? Hm, ich glaube schon … Urlaubsgeld? Weiß ich nicht …"). Sie meint allerdings zu wissen, dass es keine Schulden gibt; ob eine zusätzliche Altersvorsorge betrieben wird, weiß sie nicht.

Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen am besten Vorgehen, zeigt die ausführliche Lösungsskizze mit vielen Praxistipps - hier finden Sie auch Muster für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für den Mindestunterhalt zur Überbrückung der Dauer der Auskunftserteilung.

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Unterhaltsverfahren wegen Kindesunterhalt? Unsere Checkliste zeigt Ihnen, wie Sie am besten vorgehen!

Unsere Checkliste enthält alle Schritte, die Sie in Kindesunterhaltsverfahren befolgen sollten - vom Kindergeld bis zur Auskunftserteilung!

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Das muss jeder Anwalt wissen! Grundfall Kindesunterhalt mit Lösung

Norbert Hessel und Mechthild Bader sind verheiratet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder, Lukas (11) und Marie (5). Norbert ist Angestellter bei einem großen Autohersteller; er verdient in Lohnsteuerklasse 3 monatlich 3.000 Euro netto. Mechthild ist Hausfrau und betreut die Kinder. Sie erhält das Kindergeld. Die Familie wohnte bislang in einem Reihenhaus außerhalb Stuttgarts zur Miete. Norbert und Mechthild haben sich vor kurzem getrennt. Norbert ist aus dem Familienheim ausgezogen. Mechthild möchte den Kindesunterhalt regeln.

Wie Sie in einem solchen Standardfall Kindesunterhalt erfolgreich beantragen, zeigt die ausführliche Lösung - mit Mustern zur Auskunftsbeantragung und hilfreichen Praxistipps.

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20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist voller Stolpersteine – mit oft drastischen Konsequenzen für Mandanten. Mit unserer Broschüre „20 tückische Fehler im Unterhaltsrecht“ setzen Sie die Unterhaltsansprüche Ihrer Mandanten durch!

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