Anforderungen an das Messverfahren zur Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung mit Eso ES 3.0

Ihrem Mandanten wird eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen, doch er hat Zweifel an der Richtigkeit des Messergebnisses. Die Messung wurde mit dem Gerät Eso ES 3.0 festgestellt.

Alles, was Sie als Anwalt wissen müssen, um zu verstehen, ob die Messung mit Eso 3.0 ordnungsgemäß durchgeführt wurde, finden Sie hier: ein Fallbeispiel mit Antragsmuster und neue Rechtsprechung zeigen Ihnen, worauf Sie als Anwalt bei einer Messung mit Eso 3.0 besonders achten müssen.

Zuordnung des Messfotos bei einer Messung mit Eso ES 3.0 - was Sie als Anwalt beachten müssen (Fall mit Lösung)

Der Mandant erscheint mit einem Bußgeldbescheid. Ihm wird ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Sie legen Einspruch ein und bitten um Akteneinsicht. Im Messprotokoll des Gerätes Eso ES 3.0 ist der seitliche Abstand des Sensorkopfs zum Fahrbahnrand mit 8,5 m angegeben. Diese Angabe findet sich auch in der Dateneinblendung auf dem Messfoto wieder. Die Fahrspurbreiten werden mit 3,0 m angegeben. Drei Fahrspuren waren vorhanden. Auf dem Messfoto sieht man das Fahrzeug des Mandanten auf der mittleren Fahrspur in Geradeausfahrt. Wider Erwarten soll der seitliche Abstand des Fahrzeugs des Mandanten zum Sensorkopf aber nur 10 m betragen haben, was bedeutet, dass es sich auf der rechten der drei Fahrspuren befunden haben müsste.

Dieser Beispielsfall zeigt dem beratenden Anwalt, wie am besten vorgegangen werden sollte, wenn bei der Messung mit Eso ES 3.0 die angegebenen Abstände nicht zum Messfoto passen. Eine detaillierte Musterlösung mit praktischem Antragsmuster finden Sie hier!

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2016: Zweifel am Messergebnis bei Eso ES 3.0 bei ungeeichter Fotoeinrichtung

Auch bei einem standardisierten Messverfahren für Geschwindigkeitsverstöße wie bei Eso ES 3.0 ist stets zu prüfen, ob Anhaltspunkte fürZweifel an der Richtigkeit der konkreten Messung bestehen. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn nicht nur eine geeichte, sondern auch eine ungeeichte Fotoeinrichtung im Einsatz sind und das Foto der geeichten Einrichtung schwarz ist.

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Fehlerhafte Zuordnung des Messfotos bei Eso ES 3.0 (Musterantrag)

Ihr Mandant hat einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindkeitsüberschreitung erhalten. Aufgrund der Daten aus dem Messprotokoll gegehen Sie davon aus, dass mit dem Gerät Eso ES 3.0 die Geschwindigkeit eines Fahrzeuges auf einer anderen Spur gemessen wurde.

Wie Sie am besten vorgehen, um das Bußgeld abzuwenden, zeigt Ihnen unser Musterantrag.

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OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.04.2016: Standardisiertes Messverfahren mit Eso ES 3.0

Leitsatz: Die Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor (ESO) ES 3.0 erfüllt die Anforderungen an ein sog. standardisiertes Messverfahren. Der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) kommt dabei die Funktion eines antizipierten Sachverständigengutachtens zu, mit dem die generelle Zuverlässigkeit und Geeignetheit des Messgeräts verbindlich festgestellt ist.

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Vermeidung von Punkten und Fahrverbot

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