Dritte Haltestelle: Aufforderung der Haftungsübernahme an die gegnerische Versicherung

Wenn Sie nun die Daten beisammen haben, können Sie die Erklärung zur Haftungsübernahme bei dem gegnerischen Versicherer anfordern.

Erkundigen Sie sich zunächst nach der Schadensnummer und nach dem Sachbearbeiter, sowie nach seiner Fax-Nummer, wenn Sie lediglich die Versicherungsnummer des Gegners mitgeteilt bekommen haben. 

Es empfiehlt sich sodann immer, die Haftungsübernahmebestätigung zunächst vorab per Fax abzusenden, natürlich unmittelbar gerichtet an den zuständigen Sachbearbeiter. 

Bei einer unreflektierten Absendung an die Zentralnummer des Versicherungskonzerns kann man sich das Versenden des Fax gänzlich sparen: es würde wahrscheinlich Wochen dauern, bevor das Fax den zuständigen Sachbearbeiter erreicht.

Es gilt also, wie immer in der effektiven Unfallschadensregulierung, der Grundsatz, direkt dort anzusetzen, wo eine Aktion am unmittelbarsten wirken kann.

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