Das müssen Anwälte beachten: WEG-rechtliche Besonderheiten der Rechtsmittel

Durch die Rechtsmittel kann die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht erreicht werden. Der Rechtsmittelzug im Falle von Streitigkeiten nach dem WEG gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1-4 ist dreistufig. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen WEG-rechtliche Besonderheiten besonders praxisrelevanter Rechtsmittel vor! Anhand wertvoller Praxistipps, nützlicher Beispiele und der gezielten Beantwortung praktischer Fragen werden Sie praxisnah in die Thematik begleitet, um so Ihren Mandanten den bestmöglichen rechtlichen Beistand leisten zu können!

WEG-rechtliche Besonderheiten bei der Berufung

In WEG-Prozessen ist die Berufung das praxisrelevanteste Rechtsmittel. In unserem Fachbeitrag gehen wir daher ausführlich auf die Berufung im WEG-Prozess ein und erläutern für Sie insbesondere alle Fragen rund um:

  • Parteien des Berufungsverfahrens im WEG-Prozess;
  • Beschwer und Wert des Beschwerdegegenstandes (mit ausführlichen Beispielen!);
  • Fristgerechte Einlegung der Berufung beim zuständigen Berufungsgericht;
  • Berufungsbegründung und Berufungsbegründungsfrist (inkl. Ausführungen zur Wiedereinsetzung);
  • Anschlussberufung.
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Praktische Fragen bei der Berufung im WEG-Prozess

Wird die Frage aufgeworfen, ob ein erstinstanzliches Urteil erfolgreich mit der Berufung angegriffen werden kann, sollte die Entscheidung in Hinblick auf die in der Praxis häufig vorkommenden Fehler geprüft werden. Um welche Fehler es sich handelt, haben wir für Sie in diesem Beitrag aufgelistet!

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WEG-rechtliche Besonderheiten bei der Revision

Die Revision findet gegen Berufungsurteile der LG und der OLG und als Sprungrevision gegen erstinstanzliche Endurteile statt. Was Sie bei der Revision gegen Urteile aus dem WEG-Recht beachten müssen, lesen Sie hier!

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WEG-rechtliche Besonderheiten der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Nichtzulassung der Revision unterliegt mittlerweile auch in WEG-Verfahren der Beschwerde. Allerdings ist eine Wertgrenze von 20.000 € zu beachten. Nährere Einzelheiten, insb. zur Bemessung der Wertgrenze, erfahren Sie online in unserem Hadbuch zum WEG-Recht!

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WEG-rechtliche Besonderheiten der sofortigen Beschwerde

Die sofortige Beschwerde ist das richtige Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Beschlüsse oder Verfügungen und gegen Zwischenurteile im Streit der Parteien mit einem Dritten. Wann die sofortige Beschwerde in WEG-Sachen statthaft ist, und wie Sie diese frist und formgerecht einreichen, lesen Sie hier!

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