Diese Informationsseite ist darauf ausgelegt, Sie und weitere AnwältInnen im Bereich Wohnungseigentumsrecht auf anstehende Prozesse vorzubereiten. Auf unserer Themenseite WEG-Prozess haben Sie also die Möglichkeit, sich von erforderlichem Grundwissen bishin zur Klärung von anspruchsvollen Sonderfragen zu informieren. Die praxisnahen Beiträge greifen Ihnen außerdem mit hilfreichen Tipps und Beispielen unter die Arme. So können Sie sicherstellen, ideal auf Ihren nächsten Prozess vorbereitet zu sein und Ihre MandantInnen dabei bestmöglich zu vertreten. Die Artikel dieser Themenseite finden Sie im Folgenden aufgelistet. Klicken Sie auf Mehr erfahren, um zum gewünschten Inhalt zu gelangen. Lesen Sie die Beiträge unbedingt bis zum Schluss, um sich vollumfänglich zu informieren.
Dieser Fachartikel bietet Ihnen und weiteren AnwältInnen einen (Wieder-)Einstieg in die Thematik des WEG-Prozesses. Frischen Sie Ihr Wissen über die drei Regelklagearten (Leistung-, Feststellung-, und Gestaltungsklage) auf. Dieses Grundwissen ist ein absolutes Muss, wenn es um die Teilnahme an einem zivilrechtlichen Prozess geht. Nutzen Sie also die hier dargebotene Möglichkeit, Wissenslücken auszubessern und lesen Sie den Artikel bis zum Schluss.
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Durch die Rechtsmittel kann die Überprüfung einer gerichtlichen Entscheidung durch das im Instanzenzug übergeordnete Gericht erreicht werden. Der Rechtsmittelzug im Falle von Streitigkeiten nach dem WEG gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1-4 ist dreistufig. Dieser Fachbeitrag thematisiert das Verfahren und weist zudem auf Besonderheiten bei der Berufung und Revision sowie auf Anforderungen an den Beschwerdegegenstand hin. Anhand wertvoller Praxistipps, nützlicher Beispiele und der gezielten Beantwortung praktischer Fragen werden Sie praxisnah in die Thematik begleitet. Sie sollten den Artikel unbedingt vollständig erfassen, um ideal auf einen möglichen Prozess vorbereitet zu sein und Ihren MandantInnen dort den bestmöglichen Rechtsbeistand zu leisten.
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Innerhalb dieses Fachbeitrags wird die Thematik des WEG-Prozesses weiterführend vertieft. Denn neben den Hauptvoraussetzungen des Prozesses fallen speziell im WEG-Prozess zahlreiche weitere Sachurteilsvoraussetzungen an, über die Sie als AnwältIn nicht den Überblick verlieren dürfen. Zu diesem Zweck finden Sie im Folgenden nicht nur eine Auflistung der Maßgaben, sondern ebenfalls deren Erläuterung und hilfreiche Hinweise und Tipps, die die Anwendung des Wissens in der Praxis erleichtern. Lesen Sie den Artikel bis zum Schluss, so bekommen Sie einen umfangreichen Überblick und können Ihre Erfolgschancen auf einen erfolgreichen Prozess steigern.
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Lesen Sie in diesem Fachartikel über die Anforderungen an und die Folgen der Unterbrechung eines Prozesses am Beispiel eines Insolvenzverfahrens. Sofern der Verfahrensgegenstand eines Rechtsstreits ein Vermögenswert ist, der zur Insolvenzmasse gehören kann, oder der geltend gemachte Anspruch die Insolvenzmasse betrifft, tritt nach § 240 Satz 1 ZPO eine Verfahrensunterbrechung ein, und zwar auch dann, wenn ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist (§ 240 Satz 2 ZPO). Welche weiteren Voraussetzungen gelten (können) und was nach einer Unterbrechung geschieht, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Lesen Sie ihn bis zum Schluss, um sich bestmöglich auf die Anwaltspraxis vorzubereiten.
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Was ist nötig, damit ein WEG-Prozess zum Ende kommt und auch der betreffende Rechtsstreit offiziell als beendet gilt? Diese und weitere Fragen beantwortet Ihnen und anderen AnältInnen der folgende Fachartikel. Neben der Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil, Klagerücknahme oder Anerkenntnis kann sich der Streit nämlich auch bereits während des Gerichtsverfahrens erledigen. Lesen Sie unbedingt bis zum Schluss, um zu erfahren, was Sie in diesen verschiedenen Fällen beachten müssen.
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