Erste Beratung der WEG Reform im Bundestag: Der Weg ist frei für die Arbeit in den Ausschüssen

Der nächste Schritt ist geschafft: Der Bundestag debattierte in erster Lesung über die WEG Reform. Der Entwurf des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG, 19/18791) stand am Mittwoch, 6. Mai 2020, um 17:40 Uhr auf der Tagesordnung des Parlaments.

+++Tipp+++ Mit unserer Synopse zur WEG Reform 2020 haben Sie alle Änderungen von altem zu neuem Recht schnell im Griff  – Hier klicken und kostenlos downloaden.

In rund 30 Minuten diskutierten die Abgeordneten über das neue Gesetz – außerdem brachte die FDP-Fraktion einen eigenen Antrag ein (19/18955). Im Anschluss wurde die WEG Reform zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.

Antrag der FDP

Die FDP forderte die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vorzulegen, der folgende weiterführende Punkte enthalten soll:

  • Eingesetzte Hausverwaltungen sollen in Ermangelung anderweitiger Beschlüsse der Eigentümerversammlung einen abschließenden Aufgaben- und Befugniskatalog erhalten.
  • Die Bestellung eines Hausverwalters durch die Eigentümerversammlung soll für den Fall, dass ihm weitergehende Aufgaben und Befugnisse anvertraut werden sollen und der Verwalter nicht zugleich Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft ist, von einem Sachkundenachweis des Verwalters abhängig gemacht werden
  • Für Beschlüsse der Eigentümerversammlung im Umlaufverfahren soll auf das Erfordernis der Einstimmigkeit verzichtet werden und stattdessen eine qualifizierte Mehrheit reichen, bei der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen zugleich die Mehrheit der Miteigentumsanteile repräsentieren muss
  • Für die Stimmabgabe soll die Textform ausreichen
  • Für die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung soll die gleiche qualifizierte Mehrheit ausreichen
  • Auch soll den Eigentümern ermöglicht werden, über die verbindliche Nutzung einer digitalen Plattform für die jeweilige Wohnungseingetümergemeinschaft zu entscheiden, mit der Folge, dass im Beschlussfall sämtliche die Wohnungseigentümergemeinschaft betreffenden Dokumente in digitaler oder digitalisierter Form in das Intranet eingepflegt werden müssen. Anträge für die Eigentümerversammlung sollen nur noch über das Intranet eingebracht werden können. Alle Miteigentümer sollen ungehinderten Zugriff auf die Plattform haben

Weitere Infos gibt es hier auf der Seite des Bundestags.

 

Dokumente zur ersten Beratung der WEG Reform

[pdf] Regierungsentwurf WEMoG 19/18791

[pdf] Antrag der FDP-Fraktion 19/18955

[pdf] Plenarprotokoll

Synopse WEG Reform 2020

Mit unserer Synopse haben Sie alle Änderungen schnell im Griff und bringen sich ohne große Mühen auf den neuesten Stand beim WEG.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!

Ideal für Rechtsanwälte, Verwalter und Verwaltungsbeiräte

Mit dem neuen Handbuch des Wohnungseigentumsrechts sind Sie perfekt gerüstet und sicher im Umgang mit dem aktuellen WEG-Recht.

» Jetzt hier kostenlos testen!