WEG Reform 2020 seit dem 1.12. in Kraft: Mit unserer Synopse erfassen Sie schnell alle Änderungen!

Die WEG Reform 2020 ist nach langem Hin und Her tatsächlich beschlossene Sache: Das WEMoG ist am 1.  Dezember in Kraft getreten. Die Novelle ist die größte Reform im Wohn- und Eigentumsrecht seit vielen Jahrzehnten. 

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AKTUELL: Bundesrat sagt ja zur WEG Reform – Veröffentlichung im BGBl. am 22.10. – Inkrafttreten am 1.12.2020.

Früherer Beitrag: Durchbruch bei der WEG Reform – Koalition einigt sich und reagiert auf Expertenkritik +++ Ob die Reform im November 2020 in Kraft treten kann, bleibt aber fraglich. Lesen Sie hier, warum.

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Obwohl die WEG Reform zwischenzeitlich ins Stocken geraten war, ist sie nun doch noch im Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Corona-Krise wirkte als Beschleuniger, denn einige neue Regeln der Reform zielen auf die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen – zum Beispiel die neue Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung. Beides Instrumente, die schon jetzt dringend nötig wären.

Mit diesen Themenseiten bringen Sie sich schnell auf Stand und erfahren, welche Änderungen und Neuerungen im WEG ab sofort gelten.

 

WEG Reform 2020: Gesetzestexte und Dokumente

Über die nachfolgenden Links rufen Sie alle relevanten Gestzestexte und Dokumente rund um das Gesetzgebungsverfahren zur WEG Reform 2020 auf:

(pdf) BGBl. 2020 Nr. 47 vom 22.10.2020: Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz–WEMoG)

(pdf) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 16.9.2020, Drucksache 19/22634

(pdf) Regierungsentwurf vom 27.4.2020 / BT-Drs. 19/18791: Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG)

(pdf) Referentenentwurf (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz –WEModG) vom 13.1.2020

(pdf) Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG Reform vom 10.4.2020

(pdf) Stellungnahme des VDIV zum Referentenentwurf

(pdf) Stellungnahme des ZIA zum Referentenentwurf

(pdf) Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf

 

Welche Änderungen bringt die WEG Reform 2020?

Mit der jetzigen großen Reform soll das WEG umfassend modernisiert werden. Folgende Aspekte stehen im Vordergrund:

  • Jede Wohnungseigentümerin und jeder Wohnungseigentümer soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss gestattet werden.
  • Auch jede Mieterin und jeder Mieter soll im Grundsatz einen Anspruch darauf haben, dass ihr beziehungsweise ihm auf ihre beziehungsweise seine Kosten der Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maß-nahmen des Einbruchsschutzes gestattet werden. Darüber hinaus sollen unnötige Frik-tionen zwischen Wohnungseigentums- und Mietrecht abgebaut werden, insbesondere indem die Vorgaben zur Betriebskostenabrechnung harmonisiert werden.
  • Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage soll vereinfacht werden, insbesondere für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen.
  • Die Rechte von Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern sollen erweitert werden, insbesondere indem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird, der über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft gibt. Auch die Möglichkeit, sich von einer Verwalterin oder einem Verwalter zu trennen, in den die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer das Vertrauen verloren haben, soll erleichtert werden.
  • Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist verlängert und Hürden für die Beschlussfähigkeit beseitigt werden. Zugleich soll es Wohnungseigentümern ermöglicht werden, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, insbesondere indem die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung gestattet werden.
  • Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden, indem seine Zusammensetzung flexibilisiert und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt werden.
  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums soll effizienter gestaltet werden, indem die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.
  • Das Streitpotential in der Gemeinschaft soll reduziert werden, indem streitträchtige Vorschriften klarer gefasst werden. Das gilt insbesondere für die Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, zu baulichen Veränderungen und zur Entstehung und Stellung der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
  • Lässt sich ein Streit nicht vermeiden, soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern.

In den kommenden Wochen veröffentlichen wir hier weitere Praxisinformationen zum neuen Wohnungseigentumsrecht. Unsere Experten beleuchten alle praxisrelevanten Auswirkungen der Reform  und geben Ihnen Handlungsempfehlungen, wie Sie sich – sei es als Rechtsanwalt oder als Verwalter – auf die neuen Regeln einstellen.

Alle bisher erschienenen Beiträge dieser Themenseite auf einen Blick:

Synopse WEG Reform 2020

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