Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) stellt vom 01.12.2020 an die aktuell größte Änderung des Wohnungseigentumsrechts seit der WEG-Reform 2007 dar. Doch die zahlreichen Änderungen können und konnten nicht gleich nahtlos umgesetzt werden. Damit die Modernisierung dennoch gerordnet voranschreiten kann, gibt es diverse Übergangseregelungen, über die Sie als AnwältIn Bescheid wissen und Ihre MandantInnen in Kenntnis setzen sollten. Um Sie dabei zu unterstützen, stellen wir Ihnen hier eine vertiefende Themenseite zur Verfügung, die Ihnen einen umfangreichen Einblick in die Materie des WEMoG bietet. Lesen Sie die Beiträge unbedingt bis zum Schluss, damit Sie Ihren MandantInnen die bestmögliche Rechtsberatung bieten können.
Das WEMoG in 10 Schritten: In diesem Beitrag finden Sie eine hilfreiche Checkliste für Ihren eigenen Praxisalltag. So erkennen Sie Schritt für Schritt und auf einen Blick, was für Sie als AnwältIn in Bezug auf das WEMoG noch zu tun sein könnte. Erfassen Sie das Dokument also bis zum Schluss und optimieren Sie die eigene anwaltliche Praxis.
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Dieser Beitrag bietet Ihnen einen sortierten Vergleich zwischen WEG und WEMoG. So erkennen Sie auf einen Blick, an welcher Stelle im Gesetz Änderungen anfallen und wo im Gegensatz dazu kein direkter Handlungsbedarf besteht. Scrollen Sie einfach bis zu der für Sie relevanten Norm herunter und informierien sich in Kürze.
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In diesem Fachartikel erfahren Sie über die inhaltliche Bedeutung der Übergangsvorschriften hin zum WEMoG. Lesen Sie also im Detail über die Auslegung von Altvereinbarungen (§ 47 WEG), die Eintragung von Altbeschlüssen (§ 48 Abs. 1 WEG), den Fall einer fehlenden Zustimmung von Dritten (§ 5 Abs. 4 Satz 3 WEG) und die Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse (§ 49 WEG). Die Ausführungen werden um hilfreiche Praxistipps ergänzt, die Sie bei der Umsetzung der jeweiligen Übergangsvorschriften unterstützen sollen. Lesen Sie bis zum Schluss, so sind Sie bestmöglich auf die Praxis vorbereitet.
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Der folgende Artikel soll Sie als AnwältIn in der Umsetzung materieller Übergangsvorschriften des WEMoG unterstützen. Was bedeuten die neuen Regeln für die Fortgeltung früheren Rechts? Was gilt für Beschlüsse, die nach altem Recht für nichtig erklärt wurden, nach WEMoG aber rechtswirksam gefasst werden könnten? Und was gilt für Beschlüsse, deren betreffende Beschlusskompetenz nach WEMoG entfällt? Diese und weitere Fragen beantwortet der vorliegende Fachbeitrag, den Sie bestenfalls bis zum Ende lesen sollten. So können Sie Ihre MandantInnen zielführend beraten.
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Das WEMoG entfaltet seine Wirkung auch in Bezug auf das WEG-Verfahrensrecht. Welche Änderungen und Übergangsregelungen dies genau nach sich zieht, erfahren Sie im vorliegenden Fachbeitrag. Betroffen sind allgemeine Regelungen zur Antragstellung, außerdem unterschiedliche Verfahrensarten (Mahnverfahren, PKH-Verfahren Entziehungsverfahren) sowie Vollstreckungsabwehrklagen. Lesen Sie den Artikel möglichst bis zum Schluss, um zu erfahren, wie sich die einzelnen Modernisierungen und Übergangsvorschriften auf Ihren individuellen Praxisalltag auswirken.
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Zuletzt dürfen auch die Änderungen des Gerichtskostengesetz (GKG) durch das WEMoG auf dieser Themenseite nicht unberücksichtigt bleiben. Dazu finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht. Da das WEMoG zum GKG keine Übergangsvorschriften enthält, sind die Übergangsvorschriften des GKG zu beachten. Erfahren Sie, was das für Sie als AnwältIn bedeutet. Erfassen Sie den gesamten Beitrag, so sind Sie bestmöglich informiert.
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