So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen den Kostenbescheid ein: die besten Muster für Ihre Kanzlei

Für rechtswidriges Verwaltungshandeln dürfen Ihrem Mandanten die Kosten nicht auferlegt werden - wenn zum Beispiel das Fahrzeug Ihres Mandanten rechtswidrig abgeschleppt worden ist, hat Ihr Widerspruch gegen den Kostenbescheid gute Erfolgsaussichten. Unser Muster und unsere hilfreichen Tipps zum Vorgehen gegen den Kostenbescheid zeigen Ihnen, wie Sie die Widerspruchsbehörde überzeugen.

Widerspruch gegen Abschleppmaßnahme - so hat ihr Vorgehen gegen den Kostenbescheid Erfolg (Muster)

Von Ihrem Mandanten werden die Kosten für eine Abschleppmaßnahme verlangt, die seiner Ansicht nach rechtswidrig ist. Mit unserem Antragsmuster für den Widerspruch gehen Sie in dieser Standardsituation effizient gegen den Kostenbescheid vor.

Mehr erfahren

Der klassische Abschleppfall - so gehen Sie in der Praxis vor, damit der Widerspruch gegen den Kostenbescheid Erfolg hat! (Fall mit Lösung und Muster)

Der Mandant erscheint mit einem Kostenbescheid in Ihrer Kanzlei in Karlsruhe. Von ihm wird Ersatz von Abschleppkosten i.H.v. 160 Euro gefordert. Sie legen gegen den Bescheid Widerspruch ein und beantragen Akteneinsicht. Der Verwaltungsakte können Sie entnehmen, dass der Pkw des Mandanten, ohne den Verkehr zu behindern, mit zur Fahrbahn hin eingeschlagenen abgefahrenen Vorderreifen in der Nähe der Wohnung des Mandanten geparkt war. Nachdem eine Polizeistreife den Kläger zu Hause nicht erreichte, beschlagnahmten sie auf Anordnung der Polizeibehörde den Pkw und ließen diesen abschleppen. Der Akte können Sie weiter entnehmen, dass der Mandant im Rahmen einer Anhörung angegeben hat, dass die Reifen an seinem Pkw lediglich als Stütze montiert waren. Er habe bereits neue Reifen mit Felgen gekauft, jedoch habe er noch keine Zeit gehabt, diese zu montieren.

Der Abschleppfall gilt als Klassiker im Verwaltungsrecht - aber wie gehen Sie in der Praxis vor, um mit Ihrem Widerspruch Erfolg zu haben? Hier finden SIe die vollständige Lösung ohne unnötigen theoretischen Ballast.

 

Mehr erfahren

BVerwG - Urteil vom 06.04.2016: Bekanntgabe von Verkehrszeichen im ruhenden Verkehr - Umschau-, aber keine Nachschaupflicht

Leitsatz: Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr äußern ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht, wenn sie so aufgestellt oder angebracht sind, dass ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt und ungestörten Sichtverhältnissen während der Fahrt oder durch einfache Umschau beim Aussteigen ohne Weiteres erkennen kann, dass ein Gebot oder Verbot durch Verkehrszeichen verlautbart wurde. Zu einer Nachschau ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn hierfür nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein besonderer Anlass besteht.

Mehr erfahren

§ 17 StVZO Einschränkung und Entziehung der Zulassung (Rechtsgrundlage)

 (1) Erweist sich ein Fahrzeug, das nicht in den Anwendungsbereich der Fahrzeug-Zulassungsverordnung fällt, als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten.

Hier finden Sie den vollständigen Normtext.

Mehr erfahren

Checkliste: Beweisaufnahme und Beweisantrag

Mit dieser Checkliste beherrschen Sie im OWi-Verfahren die Beweisaufnahme und den Beweisantrag. Alle wichtigen Punkte in einer Tabelle.

» Jetzt hier kostenlos herunterladen!