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Die reformierte neue Rechtschreibung - Eine Übersicht

Bisher ignoriert? Ab 01.08.2006 tritt für den gesamten deutschsprachigen Raum eine reformierte Fassung in Kraft.

Die Rechtschreibreform hat lange für hitzige Diskussionen gesorgt. Die reformierte Fassung, die vor allem die Getrennt- und Zusammenschreibung, Groß- und Kleinschreibung, die Zeichensetzung und die Worttrennungen betrifft, haben wir für Sie auf der Informationsbasis des Instituts für Deutsche Sprache zusammengestellt.

1. Getrennt- und Zusammenschreibung

Prinzipiell gilt:

Wortgruppen (z.B. schwer beschädigt) werden getrennt,
Wort-Zusammensetzungen (z.B. schwerbehindert) werden zusammen geschrieben

Ausnahmen:

Bei Substantiven: Wenn sowohl eine Wortgruppe als auch eine Zusammensetzung vorliegt, können die betreffenden Wörter sowohl zusammen als auch getrennt geschrieben werden („danksagen“/„Dank sagen“, „acht geben“/„Acht geben“, „gewährleisten“/„Gewähr leisten“).

Bei Adjektiven: Wenn das einfache Adjektiv eine Eigenschaft als Ergebnis aufzeigt („kalt stellen“/„kaltstellen“).

Bei den Verben „bleiben“ und „lassen“: Verbverbindungen, die eines dieser Wörter enthalten, können sowohl zusammen als auch getrennt geschrieben werden („stehen bleiben“/„stehen bleiben“, „liegen lassen“/„liegenlassen“)

„Kennen lernen“/“kennenlernen“ kann sowohl zusammen als auch getrennt geschrieben werden.

Wortkombinationen können zusammen und getrennt geschrieben werden, wenn sie
  • sowohl als Wortgruppe als auch als Zusammensetzung angesehen werden können („die Rat suchenden“/„ratsuchenden Bürger“, „allein erziehende“/„alleinerziehende Mütter“),
  • ein einfaches Adverb beinhalten („allgemein verständlich“/„allgemeinverständlich“, „eng verwandt“/„engverwandt“ oder
  • ein „nicht“ beinhalten („nicht öffentliche“/„nichtöffentliche Sitzung“).

2. Groß- und Kleinschreibung

Prinzipiell gilt:

Wörter, die wie Substantive verwandt werden, werden groß geschrieben: „Inkrafttreten“, „Das Deutsche“, „nach langem Hin und Her“, „Unzählige“, „gewisses Etwas“, „vor der Dreizehn“, „das große Durcheinander“).

Ausnahmen:

Bei mehrteiligen Wortgruppen, die mit Bindestrichen verbunden sind, wird nur das erste Wort großgeschrieben („das Als-ob“, „ein Sowohl-als-auch“).

Superlative,

  • nach denen mit „wie“ gefragt wird, werden klein geschrieben („Dieser Stift schreibt am schönsten“ – Wie schreibt er?)
  • nach denen mit „woran“ gefragt wird, werden groß geschrieben („Es fehlt am Nötigsten“ – Woran fehlt es?)

Die Zahlenadjektive „viel“, „wenige“, „(der/die/das) eine/andere“ bleiben auch im substantivischen Gebrauch klein („Hierzu trugen ganz viele ...“).

In folgenden Fällen werden Adjektive in Wortgruppen groß geschrieben:

  • bei Titeln, Ehrenbezeichnungen, Amts- und Funktionszeichnungen („Heiliger Vater“, „Regierender Bürgermeister“),
  • bei besonderen Tagen („der Erste Mai“),
  • bei feststehenden Wortverbindungen („Goldener Schnitt“, „Erste Hilfe“, „Kleine Anfrage“).

Achtung:

Die Anredepronomen „Sie“/„Ihr“/„Euch“ werden immer groß geschrieben – „du“/„dein“/„euer“/„sich“ können hingegen in Briefen sowohl klein als auch groß verwandt werden.


3. Zeichensetzung

Prinzipiell gilt:

Gleichrangige Teilsätze/Wortgruppen/Wörter werden mit Kommata abgetrennt. Dies gilt auch bei Infinitivsätzen, wenn diese

  • mit „um“, „ohne“, „statt“, „anstatt“, „außer“ oder „als“ („Öffnen Sie das Fenster, um frische Luft hereinzulassen“)
  • oder von einem Substantiv („Er fasste den Plan, heimlich abzureisen“) oder einem Verweiswort („missfällt mir es, den Vertrag zu unterzeichnen“) eingeleitet werden.

Aber: Wenn ein reiner Infinitiv vorliegt, können Kommata auch weggelassen werden – sofern keine Missverständnisse entstehen („Den Plan (,) abzureisen, hatte sie inzwischen gefasst“).

4. Worttrennungen

Prinzipiell gilt:

Die Grenzen der Silben, die man beim Lesen au-to-ma-tisch spricht, stimmen oftmals mit den Trennstellen über ein – auch bei „st“ („meis-tens“/„Wes-te“/„ges-tern“). Folglich gilt nicht mehr die Eselsbrücke „Trenne nie „st“, denn es tut ihm weh“.

Ausnahmen:

Buchstabenverbindungen wie „ch“ (la-chen), „ph“ (Sa-phir), „rh“ (Myr-rhe), „sh“ (Fa-shion), „th“ (Zi-ther), „ck“ (bli-cken/Zu-cker) werden nicht getrennt

5. Schreibung mit Bindestrichen

Prinzipiell gilt:

Verbindungen von Ziffern mit “fach“ dürfen jetzt sowohl mit Bindestrich („8-fach“) als auch ohne geschrieben werden („8fach“).

Bei gleichrangigen Adjektiven muss nun ein Bindestich gesetzt werden („ der wissenschaftlich-technische Fortschritt“).

Substantivisch gebrauchte Zusammensetzungen – besonders in Verbindung mit Infinitiven wie beispielsweise „Inkrafttreten“ – werden ohne Bindestrich geschrieben.

Quelle: Deubner Redaktion - Tipps und Tricks vom 20.07.06