Familienrecht -

Bundesrat fordert Verbesserungen beim Jugendschutz

Am 15.02.2008 hat der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Jugendmedienschutzes abgegeben. Das Gesetz soll Kinder und Jugendliche insbesondere verstärkt vor gewaltbeherrschten Computerspielen schützen.

In seiner Stellungnahme zum jugendschutzrechtlichen Sofortprogramm der Bundesregierung setzt sich der Bundesrat für Ergänzungen des Jugendschutzgesetzes ein.

Er fordert, das Gesetz um eine Definition des Begriffs "Gaststätten" zu erweitern. Es regelt derzeit unter anderem den Aufenthalt von Minderjährigen in Gaststätten, ohne diese jedoch genau zu bezeichnen. Der Bundesrat schlägt eine Formulierung vor, mit der die entsprechenden Regelungen auf alle Räumlichkeiten Anwendung finden, für die eine gaststättenrechtliche Genehmigung erforderlich ist - also auch für Veranstaltungen wie Rockfestivals, Vereins- und Scheunenfeste.

Die Länder verlangen zudem ein Verbot des kinder- und jugendgefährdenden Versandhandels von Tabakwaren und eine entsprechende Bußgeldbewährung. Durch diese Änderung wird klargestellt, dass ein Versand von Tabakwaren nur an Volljährige erfolgen darf. Für den Verkäufer besteht damit auch im Versandhandel die Pflicht, sich in geeigneter Weise das Alter des Kunden bei der Bestellung nachweisen zu lassen.

Der Bundesrat betont die Notwendigkeit einer Verbesserung des Jugendmedienschutzes, verweist aber darauf, dass nach einer politischen Bewertung der von Bund und Ländern initiierten Gesamtevaluation des Jugendschutzes eine grundsätzliche Novelle des Jugendschutzgesetzes zu prüfen ist. Dabei seien die neuen Herausforderungen aus der Konvergenzentwicklung in den Medien zu berücksichtigen.

Weitere Informationen zu diesem Thema im Internet:

  • Bundesregierung: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 04.01.2008, BR-Drucks. 3/08 (PDF)
  • Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes vom 15.02.2008, BR-Drucks. 3/08(B) (PDF)

Quelle: Bundesrat - Pressemitteilung Nr. 17/2008 vom 15.02.08