Familienrecht -

Entscheidung über den Entzug der elterlichen Sorge einer Familie mit 6 Kindern

OLG Oldenburg, Beschl. v. 25.06.2010 

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat über den Entzug der elterlichen Sorge bei einer Familie mit 6 Kindern entschieden. Die örtliche Presse hat über diesen Fall bereits mehrfach berichtet.

Darum geht es:

Das Amtsgericht hatte den Eltern wegen einer akuten
Kindeswohlgefährdung wesentliche Teile der elterlichen Sorge für 
5 Kinder im Februar 2009 entzogen. Dagegen wehrten sich die Eltern mit ihrer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht.

Das OLG hat beschlossen, dass die beiden älteren Kinder, 9 und 11
Jahre, in den elterlichen Haushalt zurückkehren können, während die
drei jüngeren Kinder in der Obhut des Jugendamtes bleiben. 

Wesentliche Entscheidungsgründe:

Der Senat hat festgestellt, dass sich die Umstände, die zum Entzug
der elterlichen Sorge geführt haben, geändert haben aufgrund einer
veränderten Kooperationsbereitschaft der Kindeseltern und der
Bereitschaft zur Annahme von Familienhilfe. Bei einer Rückkehr der
beiden älteren Kinder werde eine anhaltende Überforderungssituation
der Eltern, die ursprünglich zum Entzug der elterlichen Sorge geführt
hat, derzeit nicht mehr gesehen. Die Rückkehr der älteren Kinder in
den elterlichen Haushalt hat der Senat mit der Weisung an die Eltern
verbunden, Leistungen der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe
vorbehaltlos in Anspruch zu nehmen.

Über die elterliche Sorge für die drei jüngeren Kinder hat der Senat ausdrücklich noch nicht entschieden, da hierfür noch eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes und der familiären Situation notwendig sei. 

Quelle: OLG Oldenburg - Pressemitteilung vom 25.06.10