Familienrecht -

Lebenspartnerschaften mit Ehe gleichstellen

Eingetragene Lebenspartnerschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundesbeamtengesetz mit der Ehe gleichgestellt werden.

In einem Gesetzentwurf (BT-Drucks. 17/906) verweist die Fraktion darauf, dass das BVerfG die Ungleichbehandlungvon eingetragenen Lebenspartnerschaften und der Ehe in seinem Beschluss vom 07.07.2009 (1 BvR 1164/07) wegen der Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG beanstandet habe.

Der Gesetzgeber sei verpflichtet, sämtliche Ungleichbehandlungenzwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft zubeseitigen, heißt es in der Vorlage weiter. Dies gelte unter anderemfür das Beamtenrecht. Der Entwurf sieht daher im Beamtenrechteinschließlich der Beamtenversorgung Angleichungen des Rechts derLebenspartnerschaft an das Recht der Ehe vor.

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Quelle: Bundestag - hib-Meldung vom 08.03.10