Familienrecht -

Liebe lässt sich nicht verordnen

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) zum Urteil des BVerfG bezüglich der Grenzen der Durchsetzung der Umgangspflicht.

Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) stellt fest, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2008 zur „Durchsetzung der Umgangspflicht“ zu erwarten war. Das Gericht geht davon aus, dass liebloser, emotionslos indifferenter Umgang dem Kind schadet.

Einerseits sei es richtig: Liebe, Vatergefühle lassen sich nicht „von Oben“ verordnen. Andererseits wäre ein stärkerer Impuls für begleiteten Umgang, für Mediation, für die Pflicht beider Elternteile zum Gespräch durchaus auch im Sinne des Kindeswohls gewesen. Wichtig ist nach Auffassung des Verbands, dass das oberste Gericht ausdrücklich darauf hinweist, dass dem Kind Gehör geschenkt werden muss, ja es ratsam ist, ihm einen Verfahrenspfleger beizuordnen.

Der ISUV-Bundesvorsitzende Josef Linsler stellt fest: "Das Urteil des höchsten deutschen Gerichts lässt für das Kind alle Türen offen. In den Mittelpunkt stellen die Richter das Kindeswohl. Es ist richtig, Liebe lässt sich nicht erzwingen, daher ist ein ausschließlich erzwungener Umgang wohl auch schädlich für das Kind. Andererseits wird aber auch die elterliche Pflicht gegenüber dem Kind betont. Je nach Situation kann Umgang auch „erzwungen“ werden - oder besser durch Fachpersonal eingeleitet und begleitet werden. In dem magisch-emotionalen Fünfeck von Vater - Mutter - Kind - Pflicht - Neigung gibt es nach Auffassung des Gerichts nicht die allgemein gültige Lösung, sondern nur die individuelle Lösung im Einzelfall. Das Gericht hat für das Kindeswohl in diesem individuellen Einzelfall entschieden. Dieser Auffassung kann man sich anschließen, aber ein wenig mehr Impulse für das Durchsetzen des Kindeswohls wären schon auch wünschenswert gewesen."

Quelle: ISUV - Pressemitteilung Nr. 09/2008 vom 02.04.08