Familienrecht -

Neues Kindergartengesetz in NRW

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am 20.03.2007 den Referentenentwurf des neuen Kindergartengesetzes beschlossen.

Das neue Gesetz mit der Abkürzung KiBiz (Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern, Kinder-Bildungsgesetz) löst das alte Kindergartengesetz aus dem Jahre 1993 (kurz: GTK) ab. Es soll am 01.08.2008 - zum Kindergartenjahr 2008/2009 - in Kraft treten.

Im Zentrum des Gesetzes stehen neben dem verstärkten Ausbau des Betreuungsangebotes für unter Dreijährige insbesondere die frühe Bildung und Förderung von Kindern und mehr Flexibilität für die Eltern bei der Nutzung des Angebots.

Entsprechend dem derzeitigen Gesetzesentwurf müssen Kindertageseinrichtungen in NRW künftig ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben und zur individuellen Förderung der Kinder deren Entwicklung beobachten und dokumentieren. Weiterhin wird die Sprachförderung als Regelaufgabe der Einrichtungen aufgenommen mit dem Ziel, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann.

Soweit das Gesetz neue Aufgaben oder zusätzliche Anforderungen formuliert, werden zusätzliche Mittel bereitgestellt. Dies betrifft u.a. die Sprachförderung und den weiteren Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Erstmalig beteiligt sich das Land auch an den Kosten für Tagesmütter und Tagesväter.

Der Entwurf des neuen Kinder-Bildungsgesetzes (KiBiz) kann auf der Internetseite des Kinder- und Jugendministeriums www.mgffi.nrw.de als Download abgerufen werden.

Quelle: MGFFI - Pressemitteilung vom 20.03.07