Familienrecht -

Neues Unterhaltsrecht in Kraft

Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. <link href="https://www.rechtsportal.de/psuite13/portlets/ps/core/res/css/rtf-view.css" type="text/css" rel="stylesheet">

Das neue Unterhaltsrecht bringt gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage mit sich. <link href="https://www.rechtsportal.de/psuite13/portlets/ps/core/res/css/rtf-view.css" type="text/css" rel="stylesheet">

  • Die bisherige Regelbetragverordnung wurde abgeschafft. An ihre Stelle tritt der gesetzlich definierte Mindestunterhalt für Kinder. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die neue Düsseldorfer Tabelle 2008.

  • Geändert hat sich außerdem die unterhaltsrechtliche Rangfolge im Mangelfall . Der Unterhalt minderjähriger, unverheirateter und ihnen gleichgestellter privilegierter volljähriger Kinder hat nun Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen. 

  • Durch eine Neuregelung der Kindergeldverrechnung wird das Kindergeld zukünftig von den in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Bedarfsbeträgen in Abzug gebracht.

  • Beim Ehegattenunterhalt wurde der Grundsatz der Eigenverantwortung ausdrücklich im Gesetz verankert. Über eine Dauer von zunächst drei Jahren ab der Geburt des Kindes hat der kinderbetreuende Elternteil Anspruch auf einen Basisunterhalt. In einem zweiten Schritt kann der Ehegattenunterhalt anschließend verlängert werden, soweit und solange dies der Billigkeit entspricht, wobei es hier in erster Linie auf kindbezogene Belange ankommt.

  • Es gibt künftig mehr Möglichkeiten den nachehelichen Unterhalt zu begrenzen oder zu befristen .

  • Mehr Eigenverantwortung der Eheleute nach der Scheidung bedeutet auch, dass für die Wiederaufnahe einer Erwerbstätigkeit der in der Ehe erreichte Lebensstandard nur noch einer von mehreren Maßstäben ist.
  • Unterhaltsvereinbarungen vor der Scheidung müssen künftig notariell beurkundet werden oder es ist ein gerichtlich protokollierter Vergleich zu schließen, damit sichergestellt ist, dass beide Parteien über die im Einzelfall weitreichenden Folgen umfassend aufgeklärt worden sind.

Weiterführende Informationen im Internet zum Download:

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Quelle: Online Redaktion - Beitrag vom 07.01.08