Familienrecht -

PKH Abzugsbeträge 2009 erneut angehoben

Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 die Abzugsbeträge vom Einkommen für den Zeitraum 01.07.2009 bis 30.06.2010 angepasst.

Am 22.06.2009 ist die aktuelle Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 - PKHB 2009) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2009, 1340) verkündet worden.

Entsprechend der neuen Bekanntmachung gelten vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind

  1. für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 180 Euro (statt bisher 176 Euro),
  2. für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner, 395 Euro (statt bisher 386 Euro) und
  3. für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 276 Euro (statt bisher 270 Euro).


Weiterführende Informationen im Internet:

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2009 - PKHB 2009), verkündet am 22.06.2009 (BGBl. I 2009, 1340)

Quelle: Online-Redaktion - Meldung vom 24.07.2009 vom 24.07.09