Familienrecht -

PKH Abzugsbeträge leicht angehoben

Das Bundesministerium der Justiz hat durch die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 die Abzugsbeträge vom Einkommen für den Zeitraum 01.07.2007 bis 30.06.2008 angepasst.

Am 14.06.2007 wurde im Bundesgesetzblatt (Teil I 2007, 1058) die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2007 vom 11.06.2007 (PKHB 2007) veröffentlicht.

Entsprechend der neuen Bekanntmachung gelten vom vom 01.07.2007 bis 30.06.2008 die folgenden Beträge, die gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Prozesspartei abzusetzen sind:
  1. Einen Freibetrag von monatlich 174,- € für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen,

  2. jeweils monatlich 382,- € (statt bisher 380,- €) für die Partei und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner

  3. sowie von monatlich 267,- € für jede weitere Person, der die Partei auf Grund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet (somit jedes unterhaltsberechtigte Kind).

Quelle: Online Redaktion - Nachricht vom 21.06.07